Deutschland gewährt Mietern das Recht, Solaranlagen auf Balkonen zu installieren

Deutschland gewährt Mietern das Recht, Solaranlagen auf Balkonen zu installieren

Freiburg, 17. Oktober 2024 – Mit der heute in Kraft tretenden Änderung des Mietrechtsgesetzes (§ 554 BGB) und des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 20 WEGFreiburg, 17. Oktober 2024 haben Mieter und Wohnungseigentümer in ganz Deutschland das Recht, Solaranlagen auf ihren Balkonen zu installieren.10.24) und des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 20 WEG)- , die heute offiziell in Kraft tritt, gibt Mietern die Möglichkeit, zu grünen Energielösungen beizutragen.

as Gesetz ist das Ergebnis langjähriger Bemühungen von Umweltgruppen wie Balkonsolar e.V. und Youtubern wie AkkuDoktor und zielt darauf ab, den Zugang zu erneuerbaren Energien für Mieter zu demokratisieren, die bisher auf rechtliche und technische Hindernisse bei der Einführung von Solarlösungen stießen. Durch die Installation von kompakten Solarsystemen, die oft als „Balkonsolaranlagen“ oder Plug-In-PV bezeichnet werden, können Mieter und Wohnungseigentümer nun bis zu 25 % ihres Strombedarfs selbst erzeugen und den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen oder in einem kleinen Batteriesystem für den späteren Gebrauch speichern.

Die Plug-and-Play-Funktion von Balkonsolarsystemen sorgt dafür, dass sie auch für Personen ohne technisches Fachwissen einfach zu installieren sind.

Ausführliche Installationsanleitungen, häufig gestellte Fragen und Hilfestellungen sind auf der Website von Balkonsolar e.V. zu finden, um den Bewohnern den Prozess zu erleichtern.

Wie Mieter Solaranlagen auf dem Balkon installieren können:

  1. Benachrichtigung des Vermieters: Mieter müssen ihren Vermieter per E-Mail oder schriftlich über ihre Absicht informieren, eine Balkon-Solaranlage zu installieren. Der Antrag sollte grundlegende Angaben enthalten, wie die Art des zu installierenden Systems, seine Größe und die Zusicherung, dass es den gesetzlichen Sicherheitsstandards entspricht.
  2. Genehmigungspflicht des Vermieters: Sobald der Antrag gestellt ist, ist der Vermieter verpflichtet, die Installation zu genehmigen, es sei denn, er kann triftige, dokumentierte Gründe für die Ablehnung vorbringen.
  3. Nachweis des Widerspruchs: Wenn der Vermieter der Installation nicht zustimmt, muss er schriftlich begründen, warum sie nicht durchführbar ist. Der Vermieter kann den Antrag nicht einfach ablehnen, ohne eindeutige Beweise vorzulegen.

Neben dem Recht von Mietern, Solaranlagen auf ihren Balkonen zu installieren, können Vermieter bestimmte Bedingungen stellen, die sich jedoch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegen müssen.

Sie können beispielsweise den Nachweis verlangen, dass die Anlage den Sicherheits- und technischen Normen entspricht – die Übersendung von Unterlagen, die in der Regel von den Anbietern zur Verfügung gestellt werden, sollte dafür ausreichen. Sie können jedoch keine unnötigen Prüfungen wie eine vollständige elektrische Inspektion der Wohnung oder des gesamten Hauses auf Kosten des Mieters verlangen. Der Vermieter kann auch nicht verlangen, dass die Installation von einem Fachmann durchgeführt wird, da Balkonsolarsysteme für die Selbstinstallation ausgelegt sind.

Forderungen wie eine übermäßige Dokumentation oder eine laufende Wartung durch Fachleute sind rechtlich nicht gerechtfertigt. Der Vermieter muss die Kosten für die von ihm verlangten zusätzlichen Anforderungen, wie z. B. bauliche Gutachten, tragen.

Bewohner von Eigentumswohnungen

Bewohner von Eigentumswohnungen, die eine Solaranlage auf ihrem Balkon installieren möchten, müssen in der Regel die Wohnungseigentümergemeinschaft (HOA) schriftlich informieren und eine Abstimmung beantragen. Die HOA muss dafür stimmen, es sei denn, sie kann berechtigte Bedenken vorbringen, warum ein solches System nicht verwendet werden kann. Lehnt die HOA dies ab, muss sie einen dokumentierten Nachweis vorlegen. Die Bewohner sind für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften verantwortlich, können aber nicht verpflichtet werden, übermäßige oder unnötige Anforderungen zu erfüllen.

Ursprüngliche Quelle: https:// balkon.solar/news/2024/10/17/germany-grants-renters-the-right-to-install-solar-systems-on-balconies/

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